Heute handeln, morgen jubeln: Noch bis zum 31.12.2021 können Sie vom aktuell gültigen Rechnungszins von 0,9 % profitieren, wenn es um die private Vorsorge geht.
Was ist eigentlich der Rechnungszins?
Klingt kompliziert, ist aber eigentlich ganz einfach: Bei einer Versicherung im Rahmen der privaten Vorsorge spielt der sogenannte Höchstrechnungszins immer eine wichtige Rolle. Er wird unter anderem dafür genutzt, um die späteren Auszahlungsgarantien zu berechnen. Im Moment liegt er noch bei 0,9 %. Aber am 01.01.2022 sinkt er auf gerade mal 0,25 % (Verordnung Bundesfinanzministerium, letzter Zugriff: 30.04.2021). Das klingt nach wenig, macht aber bei den jährlichen Beitragszahlungen für die Einkommensabsicherung, z. B. bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, sowie bei der Rente im Alter enorm viel aus.
Warum sollte man sich ausgerechnet dieses Jahr um die Vorsorge kümmern?
Die Absenkung des Höchstrechnungszinses hat viele negative Auswirkungen wie z. B. auf Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), weil die Beiträge deutlich steigen. Und auf Ihre Altersvorsorge, weil die Renditechancen spürbar sinken. Denn je niedriger der Rechnungszins, desto höher ist der anteilige Betrag, den man für die Finanzierung der Vorsorge aufwenden muss.
Das heißt für Sie: Bei gleichbleibendem Sparbetrag fällt das Kapital bei einer Altersvorsorge voraussichtlich wesentlich geringer aus. Übrigens, bei der BU gilt außerdem: Je früher Sie abschließen, desto günstiger ist sie in der Regel. Gute Gründe, um jetzt zu handeln.